Ab Mittwoch, 15. März, können Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine einmalige Energie-Entlastung von 200 Euro beantragen

14. März 2023

Ab Mittwoch, 15. März 2023, können nun auch Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Energie-Entlastung in Höhe von 200 Euro beantragen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Nürnberger begrüßt den Antragsstart: „Wir behalten auch Menschen in Ausbildung im Blick und entlasten auch sie in der Krise. Nach der Energiepreispauschale und zwei Heizkostenzuschüssen können deshalb jetzt alle Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler ab Mittwoch 200 Euro digital beantragen. Wer das Geld beantragt hat, muss es dann aber schnell ausgezahlt bekommen. Das ist wichtig, weil viele mit wenig Geld auskommen müssen und sonst keine Unterstützung erhalten.“

Die Einmalzahlung können alle Studierenden beantragen, die zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Das sind derzeit etwa 2,95 Millionen Studentinnen und Studenten. Anspruchsberechtigt sind aber auch 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und -fachschüler mit dem Ziel eines mehrjährigen berufsqualifizierenden Abschlusses.

Die Einmalzahlung kann online über www.einmalzahlung200.de beantragt werden. Nötig sind dafür ein BundID-Konto sowie die Funktion des Online-Ausweises oder ein Elster-Zertifikat.

Teilen