Die Betroffenen der Merz-Klage sind die Menschen im ländlichen Raum

15. Dezember 2023

Wir verdanken es der destruktiven Haltung der Bundes-CDU, dass der Bundeshaushalt 2024 geändert werden musste. Zwar konnte die Ampel-Koalition trotz der schwierigen Bedingungen Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen und einen Kompromiss finden. Die aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwachsenden Einsparungen werden sich vor allem auf das Leben der Menschen im ländlichen Raum belastend auswirken.

Im ursprünglichen Haushalts-Entwurf hatten Bundesregierung und Bundestag Entlastungen gerade für Menschen im ländlichen Raum vorgesehen und insbesondere Kosten bzw. Preissteigerungen für Heizen, Strom und Tanken minimiert. Dieser Entwurf reihte sich in vorangegangene Beschlüsse der SPD geführten Bundesregierung ein. Das betrifft zum Beispiel den Tankrabatt, die Strom- und Gaspreisbremse oder den Wegfall der EEG-Zulage. Zusammengenommen hätten all diese Maßnahmen zu mehr Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land geführt. All dies gefährdet das von Friedrich Merz geschaffene Finanz-Chaos.

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60 Milliarden Euro muss aus dem Klima- und Transformationsfonds gestrichen werden. So haben es die Richter des Bundesverfassungsgerichts am 15. November entschieden. 197 Abgeordnete der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion hatten Klage eingereicht. In Folge werden die Haushaltsplanungen für 2024 durcheinander geworfen.

"Wir sind sehr froh, dass die SPD für den ländlichen Raum wichtige Errungenschaften wie Wohngeld plus und die Fördermaßnahmen für den Heizungstausch auch im neuen Haushaltsentwurf verteidigen konnte und diese unangetastet bleiben", erklären die Bundestagsabgeordneten Johannes Arlt, Jörg Nürnberger, Anja Troff-Schaffarzyk, Hannes Walter, Dr. Joe Weingarten und Herbert Wollmann in Berlin.

Das taktisch kalkulierte Klage-Manöver des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz vor dem Bundesverfassungsgericht hat nur seinen eigenen Erfolg im Blick, jedoch nicht die Menschen im ganzen Land. Zugleich handelt er damit auch gegen die Interessen der unionsgeführten Bundesländer.

In Folge von Merz Klage beim Bundesverfassungsgericht zur Finanzierung des Haushalts mussten diese Woche durch die Spitzen der Koalitions-Parteien harte Entscheidungen getroffen werden. Diese betreffen den ländlichen Raum stärker als urbane Räume, etwa die Landwirtschaft oder hart arbeitende Menschen mit niedrigem Einkommen und langem Arbeitsweg ohne ausreichenden ÖPNV. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Ampel-Koalition allerdings gezwungen, Einschnitte im Bundeshaushalt vorzunehmen, um der grundgesetzlichen Schuldenbremse Rechnung zu tragen. Und während wir die Schuldenbremse als grundsätzlich sinnvoll anerkennen, so darf sie doch nicht die wichtigen Zukunftsinvestitionen verhindern, die unser Land benötigt.

Johannes Arlt, MdB (Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III), Mecklenburg-Vorpommern
Jörg Nürnberger, MdB (Wahlkreis Hof), Bayern
Anja Troff-Schaffarzyk, MdB (Wahlkreis Unterems), Niedersachsen
Hannes Walter, MdB (Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II), Brandenburg
Dr. Joe Weingarten, MdB (Wahlkreis Kreuznach), Rheinland-Pfalz
Herbert Wollmann, MdB (Wahlkreis Altmark), Sachsen-Anhalt

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